Liebe Mitglieder der MUKO e.V. Die Zeit unserer jährlichen Mitgliederversammlung naht, aber Veranstaltungen wie diese gehören in Zeiten der Corona-Pandemie zu solchen, die verzichtbar sind. Auch der Vorstand der MUKO e.V. hat sich angesichts der aktuell wieder steigenden Infektionszahlen nun darauf verständigt, auf die diesjährige Mitgliederversammlung zu verzichten. Es wären u.a. Wahlen einiger Vorstandsmitglieder auf der Tagesordnung gewesen, so z.B. die des ersten Vorsitzenden, Matthias Greifenberg, des zweiten Vorsitzenden, Andreas Hartleif und des Schriftführers, Ralf Schomacher. Nach Rücksprache mit den Betroffenen behalten die Amtsinhaber ihre Funktion nun für ein weiteres Jahr inne. Rechtliche Rückendeckung für diese Entscheidung erhält der Vorstand durch ein Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht:
Gesetzliche Erleichterungen für Vereine in der Corona-Krise
Artikel 2 § 5 Absatz 1: „Ein Vorstandmitglied eines Vereins oder einer Stiftung bleibt auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung seines Nachfolgers im Amt.“ Die Regelung ist am 28.03.2020 in Kraft getreten, gilt für Vorstände, deren Amtszeit im Jahr 2020 abläuft, und ist bis zum 31.12.2021 befristet.
Die jährliche Kassenprüfung fand bereits statt und es wurde vorgeschlagen dem Vorstand in uneingeschränktem Umfang Entlastung zu erteilen. Der Vorstand bedankt sich in diesem Zuge bei seinen Mitgliedern für das Verständnis für diese Entscheidung. Bleiben Sie gesund!
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